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AGB

1) Gegenstand

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die auf den Webseiten www.larcher-x.com und www.larcher-bz.it aufgeführt sind, zwischen dem Kunden und der Gesellschaft Larcher X GmbH - USt.-Nr. IT03289760211, eingetragen bei der Handelskammer Bozen unter REA Nr. 03289760211, mit Sitz in 39053 Bozen (BZ), Gewerbegebiet 4 (nachfolgend „Larcher X GmbH“ genannt).

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1.2 Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt.

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2) Vertragslaufzeit

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2.1 Der Vertrag kommt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, die auch per E-Mail erfolgen kann, zustande und ist unbefristet, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

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3) Vergütung und Zahlungsbedingungen

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3.1 Die Vergütung für die von der Larcher X GmbH erbrachten Leistungen ist innerhalb der vereinbarten Fristen, die in den einzelnen Rechnungen der Larcher X GmbH aufgeführt sind, zu zahlen.

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3.2 Der Kunde erkennt an, dass Larcher X GmbH die Preise jederzeit ändern kann. Es gelten in jedem Fall die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

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3.3 Zusätzlich zum Produktpreis trägt der Kunde die Versand- und Lieferkosten. Sofern nicht anders angegeben, sind in den angegebenen Preisen für Produkte und Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union oder in Länder, in denen das Gesetz Zölle vorsieht, diese Kosten nicht enthalten; sie sind ausschließlich vom Kunden zu tragen und von ihm direkt zu zahlen, wie in der Auftragsbestätigung angegeben.

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4) Versand und Lieferung der Produkte

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4.1 Der Versand oder die Lieferung erfolgt durch einen von Larcher X GmbH ausgewählten Transportdienstleister oder Kurier an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Die Lieferfrist ist im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Wenn die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, wird der Käufer rechtzeitig per E-Mail informiert. Ist der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung abwesend, erhält er eine Benachrichtigung mit der Anweisung, den Transportdienstleister/Kurier zu kontaktieren, um die Lieferung zu veranlassen. In jedem Fall haftet Larcher X GmbH nicht für Verspätungen oder Nichtlieferungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Käufers zurückzuführen sind.

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4.2 Jede Lieferung umfasst das bestellte Produkt, das entsprechende Transportdokument oder die Begleitrechnung, die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation für die Lieferung sowie Informationsmaterial.

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5) Zugang zu Systemen und Programmen

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5.1 Der Kunde kann mittels eines persönlichen Benutzernamens und eines Passworts auf die Systeme und Programme von Larcher X GmbH zugreifen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten sorgfältig und sicher zu verwahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Auch die Weitergabe von Softwareschlüsseln ist untersagt. Der Kunde haftet für Schäden, die aus der missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verwendung der Zugangsdaten entstehen.

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6) Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte

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6.1 Der Kunde erkennt an, dass die Urheberrechte für alle von der Larcher X GmbH erstellten vertraglichen Leistungen, insbesondere für Programme, Grafiken, Texte und Dokumente, bei der Larcher X GmbH verbleiben. Der Kunde erwirbt mit dem Abschluss des Vertrages ein auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht. Jede weitere Nutzung während oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist vergütungspflichtig und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Larcher X GmbH. Nutzungsrechte an vertraglichen Leistungen dürfen nur mit Zustimmung der Larcher X GmbH auf Dritte übertragen werden.

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7) Rechte, Pflichten und Haftung des Kunden

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7.1 Der Kunde verpflichtet sich, der Larcher X GmbH alle für die Erbringung der Leistungen und die Lieferung von Waren erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen und die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen zu gewährleisten.

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7.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und legale Nutzung der von Larcher X GmbH zur Verfügung gestellten Waren und Dienstleistungen verantwortlich und verpflichtet sich, diese nicht für illegale, ungesetzliche oder unerlaubte Zwecke zu nutzen.

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7.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Vorschriften einzuhalten und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und stellt Larcher X GmbH von jeglicher Haftung aus Verstößen gegen geltendes Recht und Vorschriften frei.

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7.4 Der Kunde ist verpflichtet, der Larcher X GmbH Mängel, Unzulänglichkeiten oder Fehler an den Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung mitzuteilen und dabei alle für eine ordnungsgemäße Analyse und Lösung des Problems erforderlichen Angaben zu machen.

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7.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Ausrüstung und Infrastruktur für die Nutzung der angebotenen Waren und Dienstleistungen geeignet sind und den erforderlichen technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechen.

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7.6 Bei Nichteinhaltung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen behält sich Larcher X GmbH das Recht vor, Schadenersatz zu fordern und die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, ohne dass der Kunde dafür haftbar gemacht werden kann. Das Recht der Larcher X GmbH, den Vertrag gemäß Artikel 10 zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

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8) Rechte und Pflichten der Larcher X GmbH

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8.1 Die Larcher X GmbH verpflichtet sich zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe der Auftragsbestätigung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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8.2 Die Larcher X GmbH behält sich das Recht vor, den Kunden als Referenz einschließlich des Logos und bei Online-Projekten auch mittels Hyperlinks in ihren Kommunikationsmitteln zu verwenden, es sei denn, der Kunde teilt der Larcher X GmbH bis zum Tag der Auftrags- bzw. Vertragsunterzeichnung ausdrücklich mit, dass er eine solche Verwendung nicht wünscht.

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8.3 Die Larcher X GmbH wird sich bemühen, den Kunden während der Bürozeiten an Werktagen entweder telefonisch oder per E-Mail zu unterstützen. Außerordentlicher Support wird durch einen entsprechenden Wartungsvertrag geregelt.

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9 Ausschluss der Haftung

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9.1 Larcher X GmbH bemüht sich, die Ziele des Kunden so weit wie möglich zu berücksichtigen, haftet aber nicht für die tatsächliche Erreichung dieser Ziele.

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9.2 Eine Haftung der Larcher X GmbH ist ausgeschlossen, wenn die gänzliche oder teilweise Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung auf Ursachen zurückzuführen ist, die die Larcher X GmbH nicht zu vertreten hat.

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9.3 Die Larcher X GmbH haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden, die dem Kunden, den Nutzern oder Dritten durch den Gebrauch, den Nichtgebrauch, Verzögerungen, Funktionsstörungen und/oder Fehlfunktionen von Waren, Dienstleistungen oder Programmen entstehen. Der Ersatz von Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

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9.4 Larcher X GmbH ist nicht verpflichtet, das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material auf etwaige Schutzrechte oder Rechte Dritter im Allgemeinen zu prüfen. Der Kunde stellt die Larcher X GmbH in diesen Fällen vollumfänglich schad- und klaglos.

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9.5 Larcher X GmbH haftet nicht für Schadenersatzansprüche, die sich direkt oder indirekt aus solchen Streitigkeiten ergeben, und der Kunde hält Larcher X GmbH in jedem Fall schad- und klaglos.

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9.6 Über die Beseitigung von Mängeln hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem tatsächlichen und rechtlichen Grund, auch aus der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder wegen mittelbarer oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

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9.7 Für den Kunden entwickelte Angebote, Leistungen und/oder Programme sind ausschließlich für diesen bestimmt.

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9.8 Erhalten durch Verschulden des Kunden Dritte unter missbräuchlicher Verwendung des Benutzernamens und des Passwortes des Kunden Zugang zu den Leistungen von Larcher X GmbH, so haftet der Kunde gegenüber Larcher X GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, z.B. urheberrechtlicher Ansprüche, und sonstiger Schadensersatzansprüche bleibt in jedem Fall unberührt.

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9.9 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten und dem Nutzer zugänglich gemachten Daten richtig und vollständig sind und verpflichtet sich, Larcher X GmbH diesbezügliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen und auf besondere Aufforderung hin die Richtigkeit und Aktualität innerhalb von sieben Tagen nach Zugang erneut zu bestätigen.

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10) Ausdrückliche Kündigungsklausel

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10.1 Kündigung des Vertrages: Die Nichteinhaltung der in den Artikeln 3, 5, 6, 7, 9, 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen durch den Kunden stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und berechtigt die Larcher X GmbH zur Kündigung des Vertrages, ohne dass es einer vorherigen Aufforderung zur Einhaltung bedarf. Die Kündigung wird mit Eingang der Mitteilung des Kunden per Einschreiben mit Rückschein oder PEC wirksam.

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11) Abtretung des Vertrages

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11.1 Der Kunde darf den Vertrag nicht ohne Zustimmung der Larcher X GmbH an einen Dritten abtreten. Die Larcher X GmbH kann den Vertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Kunden abtreten.

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12) Schutz personenbezogener Daten - Datensicherheit

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12.1 Die Larcher X GmbH verpflichtet sich, die Vertraulichkeit im Umgang mit den personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten. Der Kunde ermächtigt Larcher X GmbH, personenbezogene Daten zu den im Vertrag, in den Formularen sowie in den unter https://www.larcher-x.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzhinweisen genannten Zwecken zu verarbeiten.

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13) Salvatorische Klausel

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Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder ungültig sein, so ist diese nichtige, unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine wirksame und gültige Bestimmung zu ersetzen, die der nichtigen, unwirksamen oder ungültigen Bestimmung wirtschaftlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in jedem Fall gültig und wirksam.

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14) Gerichtsstand und anwendbares Recht

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14.1 Für die Gültigkeit, Auslegung, Durchführung und Beendigung des Vertrages gilt italienisches Recht. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf und die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bozen.

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15) Sprache

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15.1 Die aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in deutscher Sprache abgefasst. Bei Unstimmigkeiten ist die deutschsprachige Fassung maßgebend.

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16) Schlussbestimmungen

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16.1 Dieser Vertrag hebt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen zwischen den Parteien auf und ersetzt sie.

Besondere Bestimmungen für Mietverträge

Die nachstehenden Bestimmungen regeln das Mietverhältnis zwischen Larcher X GmbH und ihren Kunden und gehen im Falle von Widersprüchen oder Konflikten den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

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17) Gegenstand des Mietvertrages

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7.1 Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Auftragsbestätigung bzw. im Transportdokument genannten Waren und Leistungen.

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17.2 Larcher X GmbH behält sich das Recht vor, das Mietgut durch gleich- oder höherwertige Geräte zu ersetzen.

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18) Vertragsdauer

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18.1 Die Vertragsdauer wird in Tagen berechnet. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt einen Tag. Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Bereitstellung bzw. Lieferung und endet mit dem Tag der Rückgabe bzw. Abholung der Ware.

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18.2 Bei verspäteter Rückgabe des Mietgutes wird jeder weitere Tag als voller Nutzungstag gemäß der Preisliste von Larcher X GmbH gerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Gutes. Für die zusätzlichen Tage werden keine Rabatte auf die Mietdauer gewährt.

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18.3 Die vorzeitige Rückgabe des Mietgutes führt nicht zu einer Minderung des Mietpreises.

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19) Miete

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19.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle angegebenen Preise als Nettopreise ab Lager von Larcher X GmbH, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle einer Erhöhung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes nach Vertragsschluss, aber vor Zahlung, ist Larcher X GmbH berechtigt und verpflichtet, den Satz anzupassen.

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19.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Mietzahlungen am Tag der Veranstaltung oder bei Abholung des Mietobjekts fällig. Die nicht rechtzeitige Zahlung auch nur einer einzigen Mietrate hat zur Folge, dass der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug gerät und der Mietvertrag gemäß Artikel 1454 und 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne besondere Mahnung oder Aufforderung sofort aufgelöst wird.

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20) Lieferung und Transport

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20.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Transport des Mietobjekts nicht Aufgabe von Larcher X GmbH.

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20.2 Der Versand/Transport des Mietgutes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters über die vom Vermieter gewählte Transportart. Der Mieter kann auf eigene Kosten und Gefahr eine Transportversicherung abschließen.

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20.3 Auch wenn der Transport durch Larcher X GmbH durchgeführt wird, geht die Gefahr mit Verlassen des Lagers des Vermieters auf den Mieter über.

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20.4 Mit der Übernahme des Mietgutes bestätigt der Mieter, dass dieses vollständig und in gutem, für den vorgesehenen Zweck geeignetem Zustand ist. Der Mieter hat das Recht, das Mietgut vor Gefahrübergang zu prüfen. Erforderliches und notwendiges Zubehör wird mit dem Mietgegenstand mitgeliefert.

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20.5 Zeigen sich Mängel oder Fehler erst nach Übernahme des Gutes, so ist Larcher X GmbH unverzüglich zu informieren. Unterbleibt diese Anzeige, so wird vermutet, dass die Mängel und Fehler vom Mieter verursacht wurden.

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20.6 Der Mieter hat bei der Abholung des Mietobjekts einen gültigen Ausweis vorzulegen.

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21) Einsatz des Leasinggutes

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21.1 Die von der Larcher X GmbH vermieteten Güter sind technisch komplex und erfordern den Einsatz von qualifiziertem Personal. Der Mieter bestätigt, dass er in der Lage ist, das Mietgut zu nutzen oder fachkundiges und erfahrenes Personal einzuweisen. Die Anweisungen der Larcher X GmbH zur Nutzung, Wartung und Pflege des Mietobjektes sind strikt zu befolgen.

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21.2 Der Mieter ist verpflichtet, für eine stabile Stromversorgung zu sorgen, auch wenn das Mietobjekt durch Personal der Larcher X GmbH betrieben wird. Für Unterbrechungen oder Störungen, die durch Schwankungen oder Ausfälle der Stromversorgung verursacht werden, haftet der Mieter.

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21.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Larcher X GmbH über den Einsatzort der Mietsache zu informieren. Eine Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Larcher X GmbH zulässig.

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21.4 Kennzeichnungen an den Mietgegenständen, wie z.B. Seriennummern, Aufkleber und Marken, dürfen nicht entfernt, verdeckt oder beschädigt werden.

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21.5 Der Mieter gestattet der Larcher X GmbH die jederzeitige Überprüfung des Mietgutes.

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21.6 Dem Mieter ist es untersagt, das Mietgut mit Rechten Dritter zu belasten oder es zu veräußern. Bei Verlust der Mietsache ist die Larcher X GmbH unverzüglich zu informieren. Der Mieter darf den Vertrag oder Teile davon nicht abtreten.

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22) Haftung des Mieters

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22.1 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter und Dritten für von ihm unmittelbar oder mittelbar verursachte Schäden, insbesondere für Schäden durch Wasser, Feuer, Diebstahl, Strom, Lärm, Witterung, unsachgemäßen Gebrauch oder sonstige Ursachen. Der Mieter verpflichtet sich, Larcher X GmbH für alle damit verbundenen Risiken schad- und klaglos zu halten.

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22.2 Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus der Nutzung des Mietobjekts entstehen. Diese Haftung erstreckt sich auch auf seine Beauftragten, Mitarbeiter und Kunden. Der Mieter stellt den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für direkte oder indirekte Schäden frei, die sich aus der Nutzung des Mietobjekts ergeben und ihm zuzurechnen sind.

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22.3 Im Falle eines Schadens gehen alle Reparaturkosten und Nebenkosten zu Lasten des Mieters.

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23) Vorschriften

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23.1 Der Mieter ist verpflichtet, alle für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

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23.2 Die Beauftragung von Leistungen durch Larcher X GmbH bedeutet nicht automatisch, dass qualifiziertes technisches Personal für die Veranstaltung vorhanden ist. Dieses Personal muss vom Veranstalter entsprechend der Größe der Veranstaltung und den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen gestellt werden.

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23.3 Der Mieter ist für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der Genehmigungen, des Brandschutzes, der Prüfungen und aller anderen für die Veranstaltung relevanten Anforderungen.

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23.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, eine Risikobewertung zu erstellen.

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24) Obliegenheiten des Mieters

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24.1 Bei Veranstaltungen, bei denen auch Leistungen von Larcher X GmbH in Anspruch genommen werden, hat der Mieter die folgenden Pflichten:

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24.2 Der Mieter hat für die gesamte Dauer des Auf- und Abbaus und der Veranstaltung eine gute Zufahrt für die Anlieferung und die notwendigen Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Die Parkkosten gehen zu Lasten des Mieters, auch wenn sie von Larcher X GmbH vorgestreckt werden.

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24.3 Der Mieter ist verpflichtet, für die Verpflegung des Personals während der Auf-, Abbau- und Veranstaltungsdauer zu sorgen.

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24.4 Der Mieter ist für die Sicherheit des Materials während der Dauer der Veranstaltung verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht dem von Larcher X GmbH gestellten Personal zugerechnet werden.

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24.5 Der Mieter hat für die gesamte Mietdauer einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zu stellen.

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24.6 Der Mieter übernimmt die Verantwortung für alle von der Larcher X GmbH bereitgestellten Verankerungs- und Ladestellen.

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25) Rücktritt

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25.1 Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter wird eine Stornogebühr wie folgt erhoben:

- Bis 30 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: 25 % des Gesamtpreises;

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtentgelts;

- Bis zu 3 Tage vor Mietbeginn: 80% des Gesamtpreises;

- Bei späterem Rücktritt: 100% der Gesamtvergütung.

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25.2 Der Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Larcher X GmbH.

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25.3 Die Larcher X GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, ohne dass dem Mieter eine Entschädigung oder ein Schadenersatz irgendwelcher Art zusteht.

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26) Rückgabe der Mietsache

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26.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Mieter das Material auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben.

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26.2 Das Mietgut ist vollständig, sauber und in konformem Zustand, verpackt in den bereitgestellten Verpackungen oder Umhüllungen, zurückzugeben.

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26.3 Wird auch nur ein Teil des Materials verspätet zurückgegeben, so wird jeder Verspätungstag als voller Miettag gemäß der Preisliste von Larcher X GmbH berechnet. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Verspätung entstehen.

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26.4 Weigert sich der Mieter, bei der Kontrolle des Materials bei der Rückgabe anwesend zu sein, so akzeptiert er stillschweigend das von Larcher X GmbH erstellte Inventar.

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27) Verbot von Einwänden und Beendigung des Vertrages

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Dem Mieter ist es untersagt, Einwände zu erheben und/oder irgendwelche Verfahren oder Aktionen einzuleiten, solange nicht alle fälligen Mietbeträge und Kosten bezahlt sind.

Die Nichteinhaltung auch nur eines der Artikel dieses Vertrages, die alle als wesentlich anzusehen sind, insbesondere der Artikel 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 und 26, hat die sofortige Auflösung des Vertrages gemäß und mit den Auswirkungen von Art. 1456 des Zivilgesetzbuches zur Folge.

Der Kunde nimmt das Angebot von Larcher X GmbH unwiderruflich an und bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Larcher X GmbH gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

Gemäß und im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er die Artikel 2 (Vertragsdauer), 3 (Vergütung und Zahlungsbedingungen), 4 (Versand und Lieferung des Produkts), 6 (Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte), 7 (Rechte, Pflichten und Haftung des Kunden), 8 (Rechte und Pflichten der Larcher X GmbH), 9 (Haftungsausschluss), 10 (Ausdrückliche Kündigungsklausel), 11 (Abtretung des Vertrags), 14 (Gerichtsstand und anwendbares Recht) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Bei Mietverträgen erklärt sich der Mieter außerdem ausdrücklich mit den Artikeln 19 (Mietpreis), 20 (Lieferung und Transport), 21 (Nutzung des Mietobjekts), 22 (Haftung des Mieters), 23 (Anwendbares Recht), 24 (Pflichten des Mieters), 25 (Rücktritt), 27 (Verbot von Einwendungen und Vertragsbeendigung) einverstanden.

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